Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gründrucken® eine Marke der Pinguin Druck GmbH
Marienburger Straße 16 | 10405 Berlin | Stand Januar 2022
§ 1 Geltung, Sprache
(1) Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aufgrund von Bestellungen unserer
Auftraggeber unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von
diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Abweichende allgemeine
Vertragsbedingungen des Auftraggebers sind unverbindlich, soweit wir diese nicht schriftlich
anerkannt haben.
(2) Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine
Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Im Zuge unseres Angebots übermitteln wir
ebenfalls unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Auftraggeber, damit diese
gespeichert und ausgedruckt werden können.
(2) Ist eine Bestellung als Angebot zu qualifizieren, senden wir dem Kunden eine E-Mail-
Bestätigung über den Erhalt des Angebotes zu, die sogleich eine Annahme des Angebotes
darstellt.
§ 3 Druck- und Auftragsdaten, Ausführung der Leistungen
(1) Die Daten sind in den von uns angegebenen Dateiformaten und Druckdaten anzuliefern.
Für abweichende Dateiformate können wir dem Kunden eine fehlerfreie Leistung nicht
gewährleisten, außer dieses Format ist von uns genehmigt worden. Für die Richtigkeit der
Daten haftet grundsätzlich allein der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn
Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu
vertreten sind.
(2) Wir werden die uns für die Ausführung der Arbeiten übergebenen Unterlagen,
insbesondere Druckvorlagen, mit geschäftsüblicher Sorgfalt auf ihre technische Richtigkeit
und Vollständigkeit hin prüfen. Sind Mängel, insbesondere der Druckvorlagen, bei dieser
Prüfung nicht erkennbar und werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, haften wir
hierfür nicht, insbesondere stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche wegen Mängeln zu.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung
Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren
einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die
Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht,
Kopien anzufertigen.
§ 4 Lieferzeiten, Rücktritt, Verzugsschaden, Teillieferungen
(1) Die für die Bestimmung der Lieferzeit maßgebliche Frist bezieht sich auf Werktage
(Montag – Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Berlin) und beginnt bei der
Bestellung von Produkten einen Tag nach Eingang druckfähiger Daten bzw. Druckfreigabe
innerhalb der jeweiligen Deadline sowie vollständiger Zahlung der Ware (einschließlich
Umsatzsteuer); bei der Zahlart Vorauskasse ist als Datum der Zahlung der Zahlungseingang
auf dem Konto der Pinguin Druck GmbH maßgebend.
(2) Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Auftraggeber den
ihm obliegenden Pflichten nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder
Ergänzungswünschen des Auftraggebers verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Halten
wir Liefertermine nicht ein, so hat der Auftraggeber uns in Textform eine angemessene
Nachfrist zu setzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Der Auftraggeber
ist erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein
Rücktritt des Auftraggebers vom gesamten Vertrag wegen teilweisen Verzuges oder
teilweiser Unmöglichkeit ist nur zulässig, wenn die bereits erbrachte Teilleistung für den
Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist.
(3) Sofern der Auftraggeber ein Fixgeschäft abschließen möchten, bei dem der Vertrag mit
der rechtzeitigen Leistung stehen und fallen soll, ist dies gesondert, spätestens mit der
Bestellung mitzuteilen. Solche Geschäfte müssen vom Auftragnehmer entsprechend
bestätigt werden.
(4) Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen haben wir nicht Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten
insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht
vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen wie zum Beispiel Stromausfall, Feuer,
Wassereinbrüche oder den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse. Dies gilt auch
dann, wenn die vorstehenden Bedingungen bei den Vorlieferanten von uns eintreten oder
wir unverschuldet von diesen nicht beliefert werden trotz entsprechender Verträge, die den
durch die Vereinbarung mit dem Auftraggeber entstandenen Bedarf gedeckt hätten. In
diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind jederzeit zu
Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
§ 5 Ansprüche wegen Mängeln, Mehr- und Minderlieferungen Produktspezifische Besonderheiten
(1) Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 2
Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Sind Sie Kaufmann, gelten die Regelungen des
§ 377 HGB.
(2) Bei Mängeln des Werkes haben wir das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn die
Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber
nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, Minderung verlangen oder den Mangel selbst
beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen von uns verlangen.
(3) Ist der Auftraggeber Verbraucher, verjähren seine Ansprüche bei Mängeln in zwei Jahren,
jeweils ab dem Tag der Abnahme. Gegenüber Käufern, die keine Verbraucher sind, beträgt
die Verjährungsfrist ein Jahr.
(4) Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können vom
Auftraggeber nicht beanstandet werden. Bei Minderlieferungen berechnen wir in diesem
Fall die im Verhältnis zur tatsächlich gelieferten Menge reduzierte Vergütung. Bei
Mehrlieferungen berechnen wir in diesem Fall die vereinbarte Vergütung ohne Aufpreis.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind in beiden Fällen ausgeschlossen.
§ 6 Produktspezifische Besonderheiten
(1) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen
oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
- geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
- geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom Endformat),
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen,
- geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lacks, der Heißfolienprägung oder des Relieflacks zum Druckmotiv.
Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B.
Proofs, An- und Probeausdrucken und Ausdruckdaten), auch wenn sie von uns erstellt
wurden, und dem Endprodukt.
(2) Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers
geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie
Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können
nicht beanstandet werden.
(3) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis
zur Höhe des Auftragswertes.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Wir leisten ausschließlich gegen Vorkasse.
(2) Abweichende Zahlungsmodalitäten sind schriftlich zu vereinbaren, hilfsweise gelten die
auf unseren Rechnungen wiedergegebenen Zahlungsbedingungen.
(3) Erfolgen Zahlungen nicht rechtzeitig, schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Abtretung von Ansprüchen, Erfüllungsgehilfen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Wir sind berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte ohne Zustimmung des
Auftraggebers abzutreten.
(2) Wir können uns zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
(3) Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen uns nur aufrechnen, wenn die Forderung
des Auftraggebers von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist. Die
Einschränkung gilt nicht für dem Auftraggeber gegen uns zustehende Fertigstellungsmehr-
und/oder Mangelbeseitigungskosten. Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur
geltend machen, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.
§ 9 Sicherheitseigentum, Rechte an Leistungsergebnissen
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die bestellte Ware unser Eigentum, ein
Sicherheitseinbehalt ist ausgeschlossen.
(2) Soweit es sich bei unseren Leistungen um urheberrechtlich geschützte Leistungen
handelt, übertragen wir Nutzungsrechte nur insoweit, als dies zur Erfüllung unserer
vertraglichen Verpflichtungen unbedingt notwendig ist.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit uneingeschränkt. Bei
Unmöglichkeit und Verzug sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten
haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Bei wesentlichen Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische
vorhersehbare Schäden, sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten
vertraglichen Norm unterfallen. Im Übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Organe und
Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Kein Widerrufsrecht des Auftraggebers
Da wir unsere Leistungen ausschließlich nach Kundenspezifikation erbringen, steht dem
Auftraggeber auch bei einem Kauf im Rahmen des Fernabsatzes kein Widerrufsrecht zu
(§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche
Sondervermögen ist Erfüllungsort der Ort unseres Geschäftssitzes. Gerichtsstand ist in
diesem Fall Berlin, bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte das Amtsgericht Mitte. Auf diesen
Vertrag und alle damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen UN-
Kaufrechtsabkommens, des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen
Kaufabschlussgesetzes (EKAG) anwendbar.